Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Böblingen
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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9 |
08.04.2024 |
Dong Kinh Asia-Restaurant |
Berliner Str. 25 |
27.02.2024 |
Es wurden gekochte Nudel im Abtropfsieb und vorgeschnittenes Gemüse im Hinterhof der Betriebsstätte unmittelbar über einem Gitterlichtschacht, welcher als Putzwasserablauf für Speisereste benutzt wurde gelagert. Im Keller, der mit Rattenködern ausgelegt war, wurden Lebensmittel (z. B. offene Mehlsäcke) teilweise offen gelagert. Der Bodenablauf der Küche war massiv mit Speiseresten verschmutzt, ein Ablauf von Schmutzwasser war nicht mehr gegeben. Auf dem massiv verunreinigten Boden wurden Fische in Eimern mit Wasser aufgetaut sowie andere schon vorbereitete Lebensmittel vorrätig gehalten. Fleisch wurde augenscheinlich in einem mit Wasser befüllten Handwaschbecken aufgetaut. Die Temperatur betrug 8,1° C. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verschmutzt. Auf einem verschmutzten Schneidebrett wurden Reste von Gurkenscheiben vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Behördlich wurde eine Betriebsbeschränkung angeordnet. |
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8 |
14.12.2023 |
Royal Pizzalieferservice |
Pforzheimer Str. 55 |
09.11.2023 |
Wiederholt wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Verdorbene Speisen wie z. B. verschimmelte gegarte Kartoffeln, verschimmelte Nudeln, schmieriges und streng riechendes Hähnchenfleisch, Ananas in hefig, gärigem Sud, verschimmelter Ingwer, Gurke aus der Saladette war an einer Seite matschig und verschimmelt) wurden vorgefunden . Im Lagerraum, in dem Teig hergestellt wurde, sowie in der Küche wurde Mäusekot festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich zur Entsorgung angeordnet. Die Abgabe von Speisen wurde behördlich per sofortiger Vollziehung untersagt. |
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7 |
08.12.2023 |
Metzgerei Mornhinweg |
Ziegelstraße 12 |
09.11.2023 |
Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren massiv verschmutzt (z. B. Fleischtransporthaken, Knochensäge, der Kutter in der Wurstküche, Wurstfüller, Fleischwolf, Schneidebretter, Messer, Bratenthermometer, Fleischklopfer, Gewürzbehälter, Vakuumiergerät, Spritzpökler und Behältnisse, in denen Fleisch eingelegt war). Offene Lebensmittel (hier: verzehrfertiger Fleischkäse und Fleischküchle, mariniertes Fleisch und rohes Geflügelfleisch, Brot und Brezeln, An- und Abschnitte von Fleisch und Wurst, Eier) wurden unverpackt und ohne Abdeckung gelagert. Lebensmittel im Salamikühlhaus sowie im Geflügelkühlhaus wurden in Behältern direkt auf dem Boden gelagert. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Im Geflügelkühlhaus wurde Fleisch vorgefunden (24 x 2,5 kg rohe Putenbrust, 1 x 2,5 kg rohes Hähnchenbrustfilet), bei dem das Verbrauchsdatum abgelaufen war. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Vorübergehend wurde die Produktion in Teilen geschlossen. 24 x 2,5 kg rohe Putenbrust wurde behördlich zur Entsorgung angeordnet. Bei der Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die Mängel durch den Betreiber beseitigt wurden. |
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6 |
06.11.2023 |
Sai Gon - Hotel Krone |
Brunnenstraße 46 |
04.10.2023 |
In dem Betrieb wurden wiederholt gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Es wurden wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Im Betrieb wurden verschimmelte Orangen vorgefunden. Wiederholt wurden Geräte zur Lebensmittelherstellung genutzt , welche nicht dafür geeignet waren. Es wurde ein Betonrührer verwendet, bei dem sich der Lack teilweise ablöste. Behältnisse in denen Lebensmittel lagerten, wie beispielsweise die Saladette, waren im Inneren stark verschmutzt. Der Microwellenherd war massiv verschmutzt und im Inneren rostig. Zusätzlich löste sich der Lack in Splittern ab. Stark verschmutzte Geräte (z. B. Gemüsehobel) wurden zur Herstellung von Speisen verwendet. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die verschimmelten Orangen wurden unmittelbar aus dem Verkehr gezogen und entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 31.10.2023 waren alle Mängel durch den Betreiber beseitigt. |