Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Ulm
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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5 |
22.12.2023 |
Lebensmitteleinzelhandel L'Orient Markt |
Neue Straße 3, 15/4 |
09.11.2023 |
Im Rahmen einer Kontrolle mussten erneut Mängel in der Lagerung von Frischfleisch (hier Rind) festgestellt werden. So wurde abgelagertes, verdorbenes Fleisch in der Kühlzelle zusammen mit frischem Fleisch gelagert (jeweils offen gelagert). Des Weiteren wurden Fleisch und Innereien zusammen mit Kartonagen, und Käsefertigpackungen unhygienisch teils umhüllt, teils offen und teilweise auf dem Boden gelagert. Es bestand jeweils das nicht unerhebliche Risiko der Kontamination insb. des offen gelagerten Frischfleisches und damit die Gefährdung der Lebensmittelsicherheit und Verbrauchergesundheit. |
Verordnung (EU) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung |
Das beanstandete Frischfleisch wurde noch während der Kontrolle durch den Betreiber entsorgt. |