Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
06.12.2023 |
BomBastic |
Eisenbahnstr. 3 |
17.10.2023 |
In einem Lagerbereich lag eine tote Ratte hinter einem Regal. Auf diesem Regal lagerten mehrere Mehlpackungen, die für das Herstellen von Pizzen und zum Panieren von Schnitzeln genutzt wurden. Vier dieser Packungen wurden von der Ratte angenagt. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde im Lagerbereich eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze, bräunliche Verfärbungen und alte, verkrustete Schmutzablagerungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu diesen Ablagerungen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Herstellen von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel sowie alle in der Küche offen gelagerten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 19.10.2023 wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
07.12.2023 |
Osteria |
Rathausplatz 1 |
12.10.2023 |
In der Küche befanden sich kleine Kühlschränke unter den Arbeitstischen, welche im Inneren stark altverschmutzt und mit einer klebrigen nach Fäulnis riechenden Flüssigkeit überzogen waren. An mehreren Stellen befanden sich alte Lebensmittelreste. In den Kühlgeräten wurden folgende Lebensmittel offen aufbewahrt: geschnittene Zwiebeln, gekochte Bandnudeln, gekochte Spaghetti, gekochte Kartoffeln, geschnittener Speck, geschnittene Salami, Oliven, Scheibenkäse, rohe Eier, Scheibenspeck, geschnittene Tomaten und Tomatensauce. Diese Lebensmittel wurden für verschiedenste Gerichte, wie z.B. Burger, Pizza oder verschiedenste Nudelgerichte, verwendet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Herstellen von Lebensmitteln in der Küche wurde sofort untersagt. Alle nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
11.12.2023 |
Lezzet Grillhaus |
Beim Bahnhof 2 |
31.08.2023 |
In einem Plastikbehälter in der Küche befanden sich mehrere stark nach Fäulnis riechende Hühnerflügel. In einer Kühltheke befand sich Lammfleisch, welches für das Tagesgeschäft vorbereitet wurde. Der Geruch des Fleisches war muffig, säuerlich. Das Frittierfett, welches für die Zubereitung von Pommes frites verwendet wurde, war verdorben und stark schwarz verfärbt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel wurde sofort angeordnet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
05.12.2023 |
Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH & Co. KG |
Glasbergweg 1 |
20.10.2023 |
Die Brötchenanlage war im Inneren stark altverschmutzt. Die Transportbänder sowie die Transportkörbe der Teiglinge waren mit bräunlich gelben Ablagerungen überzogen. In der Brötchenanlage befanden sich kleine Mehlkäfer auf den Laufflächen der Teiglinge. Mit dieser Maschine wurden runde Weizenbröchten hergestellt. In der Produktion befanden sich vier Vögel (Haussperling) in einem Bereich, in dem auch Produktionsmaschinen standen. Die Vögel saßen auf den Rollwägen und pickten die Teigreste von den Backblechen. In der Produktion lag an mehreren Stellen Mäusekot auf dem Fußboden. Der Mäusekot lag unter einem Teigkneter, unter mehreren Rollwägen für Backbleche sowie an der Ecke neben den Backöfen. Eine Maus lief während der Kontrolle über den Fußboden in der Produktion. Unter einem Eimer vor den Backöfen befanden sich lebende Schaben. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
07.12.2023 |
Metzgerei Lehmann |
Hexentalstr. 31 |
24.10.2023 |
In der Produktion wurde eine Scherbeneismaschine verwendet, die im Inneren stark mit schmierigen rötlich braunen Ablagerungen überzogen war. Das Scherbeneis aus der Maschine wurde für die Herstellung von Brühwurst verwendet. Die Därme für die Herstellung von Brühwurst wurden offen in einem Kühlhaus gelagert. In diesem Kühlhaus waren die Wände und das Kühlaggregat stark verschimmelt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die bereits hergestellten Brühwürste wurden aus der Filiale zurückgerufen und anschließend entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
19.12.2023 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
06.11.2023 |
Im Metzgereibereich wurde ein stark altverschmutzter Hackklotz zum Schneiden von Fleisch verwendet. Der Hacklotz war mit dicken bräunlich verfärbten Ablagerungen überzogen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Verwendung des in Rede stehenden Hackklotzes wurde sofort untersagt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
29.12.2023 |
Baro’s Hookah Lounge |
Im Gaisgraben 3 |
17.11.2023 |
Bei der Kontrolle wurden schmierige und bräunliche Ablagerungen in der Eiswürfelmaschine festgestellt. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Eiswürfel wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt. Die Eismaschine wurde vom Betrieb gereinigt und desinfiziert. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
05.03.2024 |
Metzgerei Lehmann |
Hexentalstr. 31 |
30.01.2024 |
Der Fleischwolf in der Produktion war stark altverschmutzt. Im Inneren befanden sich dicke, bräunliche Ablagerungen und alte Fleischreste. In diesem Fleischwolf wurde Hackfleisch hergestellt. Im Kühlhaus direkt in der Produktion waren die Kühlaggregate stark altverschmutzt. In einem dieser Kühlhäuser, war die Wand stark verschimmelt. In den Kühlhäusern wurde Fleisch sowie das hergestellte Hackfleisch offen gelagert. Im Schlachtraum stand eine stark altverschmutzte Bandsäge, die für die Fleischzerlegung verwendet wurde. An den Lebensmittelkontaktflächen befanden sich dicke, bräunliche Schmutzablagerungen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Produkte wurden vom Betrieb sofort entsorgt. Die Reinigung der Produktionsanlagen wurde angeordnet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
12.03.2024 |
Bäckerei Kirschner |
Staltengasse 2 |
23.01.2024 |
Mängel in der Schädlingsbekämpfung |
Verstoß gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 24.01.2024 wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
26.03.2024 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
29.02.2024 |
Im Metzgereibereich wurde ein stark altverschmutztes Schneidebrett verwendet, auf welchem das Fleisch geschnitten wurde, welches der Betrieb am Kontrolltag an die Kunden verkaufte. Im Verkaufsregal wurden mehrere Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum an die Kunden verkauft. Die Kunden wurden nicht auf das abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdatum hingewiesen. Es handelte sich dabei um die folgenden Produkte: Gazi Kasar Peyniri (MHD 26.12.23), Malatya (MHD 23.01.24),Cig Köfte (MHD 18.02.2024), Suxhuk Prizreni (MHD 12.02.24), Dana Iskembe (MHD 25.12.23), Sharr Porshüte E Quranit (MHD 28.02.24), Puten Wiener 500g (26.02.24), Suntat Pizza Salam (MHD 18.02.24), Suntat Hähnchen Wiener 400g (21.02.24), Destan Hindi Salam (MHD 15.02.24) Etli Hindi Dilim (MHD 25.02.24), Hindi Dilim Salam (MHD 28.02.24). |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 |
Die Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die falsch gelagerten kühlpflichtigen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. Das verschmutzte Schneidebrett wurde aus der Produktion entfernt. |
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Emmendingen |
12.12.2023 |
Palio |
Marktplatz 1 |
15.11.2023 |
Am 02.11.2023 wurde eine Kontrolle in o.g. Betriebsstätte durchgeführt. Im Zuge dessen wurden drei Verdachtsproben erhoben, worunter die Probe „Frittierfett“ verdorben war. Der Verderb zeigte sich an gravierender nachteiliger oxidativer und thermischer Veränderung in Geruch und Geschmack, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Überarbeitung des Eigenkontrollkonzeptes wurde am 15.11.2023 angeordnet. |
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Emmendingen |
27.12.2023 |
Pizzeria Adler |
Königschaffhauserweg 4 |
17.11.2023 |
Am 17.11.2023 wurde in der Betriebsstätte eine Routinekontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle wurden folgende Mängel festgestellt: |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Kap. V Nr. 1a) der VO (EG) 852/2004 |
Vorort wurden die Grundreinigung sowie die Beauftragung des Schädlingsbekämpfers angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 24.11.2023 waren die Mängel größtenteils beseitigt. |
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Emmendingen |
19.02.2024 |
Bäckereifiliale Haberstroh |
Obere Ziel 2 |
10.01.2024 |
Am 10.01.2024 wurde eine Kontrolle in o.g. Betriebsstätte durchgeführt. Im Zuge dessen wurde eine Verdachtsprobe „Lyoner, aufgeschnitten“ erhoben. Die Probe wurde vom CVUA Freiburg als verdorben beurteilt. Der Verderb zeigte sich an stark milchsaurem und essig-säuerlichem Geruch mit fauligen Komponenten. |
Art. 14 Abs.1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Charge der Verdachtsprobe wurde am Tag der Probenahme aus dem Verkehr genommen. |
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Emmendingen |
12.04.2024 |
Imbisswagen Boxenstopp |
Hauptstrasse / |
09.03.2024 |
1. Bei der Kontrolle wurde der Imbisswagen stark verschmutzt vorgefunden. Sämtliche Oberflächen der Geräte, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände und Küchenmöbel sowie der Bodenbelag waren aus einer Mischung aus fettigen schmierigen Ablagerungen, Dreck, Rost sowie stellenweise von Schimmelrasen überzogen. |
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b und 5 der VO (EG) 178/2002 iVm. Art. 4 Abs. 2 Anhang II VO (EG) 825/2004 |
Bei der Kontrolle wurde aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände eine Grundreinigung angeordnet. |
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Freiburg, Stadt |
09.01.2024 |
NORMA Lebensmittelfilialbetrieb |
Sedanstr. 12-12a |
08.09.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und angefressene Lebensmittel festgestellt. Insbesondere im Bereich unter, hinter und neben dem Backofen war der Boden durch Mäusekot, Staub und schwarze Ablagerungen verunreinigt. Im hinteren Bereich des Verkaufsraumes wurde in dem Regal, in dem u.a. Eiernudeln zum Verkauf angeboten wurden, Mäusekot vorgefunden. Mehrere Packungen der Nudeln wiesen Fraßspuren von Mäusen auf. Diese Lebensmittel waren nachweislich bereits kontaminiert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden intensiviert. Die Reinigungsmängel waren bei der zweiten und dritten Nachkontrolle am 14.09.2023 und am 22.09.2023 noch nicht vollständig beseitigt. |
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Freiburg, Stadt |
14.11.2023 |
Sehrer Feinkostmärkte e.K. |
Wasserstr. 2 |
19.09.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt: - Frische Eier - Backwaren - Salz, Kräuter und Gewürzmischungen - Schalenfrüchte/Nüsse - Knabberzeug (Chips) - Mehl und Backmischungen - Teigwaren (Nudeln) - Heimtierfutter - Schokolade - Knäckebrot und Zwieback - Süßwaren. Verschiedene Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. frisches Ei, Buttercroissants, Kuchen, Tempura-Backteig, Chips, Zwieback und Schokoriegel. Mehrere Packungen mit Mutschelmehl waren durch Mäuseurin verunreinigt. Die geöffneten Verpackungen von verschiedenen Lebensmitteln waren nachweislich bereits kontaminiert. Diese Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Als sich im Zuge der Kontrolle das Ausmaß des Schädlingsbefalls als massiv herausstellte, wurde die vorläufige Schließung des Betriebs angeordnet. Im Beisein des Kontrollpersonals wurde mit den Reinigungsarbeiten begonnen. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden intensiviert. Bei der Nachkontrolle am Folgetag waren die Reinigungsmängel beseitigt und die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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Freiburg, Stadt |
20.11.2023 |
Orchidee |
Habsburgerstr. 89 |
27.09.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben sowie Hygieneverstöße in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche unterhalb der Spülmaschine, unter dem Arbeitstisch sowie hinter dem Standkühlschrank wurden tote Schaben festgestellt. Auf dem Fußboden im Bereich der mobilen Saladette wurde eine lebende Schabe gesichtet. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebes wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.09.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
04.12.2023 |
Sushi Rollers |
Habsburgerstr. 133a |
17.10.2023 |
Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie zahlreiche Reinigungsmängel festgestellt. Insbesondere in der Küche auf dem Fußboden, auf der Tiefkühltruhe und der darüberliegenden Steckdose sowie neben der Fritteuse wurde Mäusekot vorgefunden. Auch im Gastraum wurde entlang der Wände und im Regal für Bambustischunterlagen Mäusekot festgestellt. Umhüllungen für Speisen zum Mitnehmen wurden in der Küche offen und ohne Schutz vor Kontamination in unmittelbarer Nähe zu Schadnagerkot gelagert. Unter dem Mobiliar in der Küche wurden verunreinigte Bereiche vorgefunden. Die Fritteuse war durch alte Fettablagerungen verunreinigt. Insbesondere die Oberseite der Sushi-Maschine, auf der Nori-Blätter zur Sushiherstellung offen und ohne Schutz vor Kontamination lagerten, war erheblich verunreinigt. In den Kühleinrichtungen und insbesondere in der Saladette an der Bedientheke wurden erhebliche Verunreinigungen vorgefunden. Hier wurden zum Kontrollzeitpunkt verzehrfertige Lebensmittel, wie z.B. Salat zum Verkauf bereitgehalten. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen hergestellten Lebensmittel sowie die dort gelagerten Verpackungen entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die festgestellten Mängel überwiegend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
15.12.2023 |
Gaststätte "Oishii" |
Breisacher Str. 147 |
02.11.2023 |
Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie mehrere Reinigungsmängel festgestellt. Im zur Sushi-Herstellung genutzten Thekenbereich, auf dem zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen wurde, wurde auf und unter der Arbeitsfläche Schadnagerkot vorgefunden. Auch im Ablagebereich vor der Theke, unter den schwarzen Servierschalen und bei der Getränketheke wurde Schadnagerkot festgestellt. In der Küche wurde neben dem Kühlhaus Schadnagerkot vorgefunden. Im Vorratslagerraum im Keller wurde u.a. hinter dem in flüssigkeitsdurchlässigen Papiersäcken gelagerten Mehl großflächig Schadnagerkot festgestellt. In der Küche war insbesondere das Lüftungsgitter an der Decke, der Fußboden und der Bodenablauf im Spülbereich durch alte Ablagerungen verschmutzt. Die Schneidebretter waren durch schwarze Ablagerungen großflächig verunreinigt. Der zum Verzehr vorbereitete Sushireis wurde in einer durch schwarze Ablagerungen verunreinigten Styroporbox gelagert. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebes wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung der professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.11.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
09.01.2024 |
Thai Chi |
Eisenbahnstr. 58-62 |
22.11.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Zudem wurden Hygienemängel und unzureichend gekühltes Geflügelfleisch vorgefunden. In der Küche wurden im Bereich der Geschirrspülmaschine, in der Kühleinrichtung unter dem Arbeitstisch sowie im Nebenraum zahlreiche lebende Schaben festgestellt. Die Wände in der Küche sowie der Boden unter den Einrichtungsgegenständen war stark verunreinigt. Der Bodenablauf war mit Essensresten stark verschmutzt. In einer Metallschüssel wurde gegartes Hähnchenfleisch ungekühlt und durch ein verschmutztes Geschirrtuch abgedeckt gelagert. Im Kühlraum wurden reine (verzehrfertige) und unreine Lebensmittel in einer Mischlagerung vorrätig gehalten. Der Verdampfer im Kühlraum war fettig verschmutzt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der dritten Nachkontrolle am 27.11.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
15.01.2024 |
Purino |
Paul-Ehrlich-Str. 5 |
28.11.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und Fraßspuren in den Betriebsräumen festgestellt. Im Bereich des Wareneingangs, im Müllraum sowie in den Umkleideräumen wurde auf dem Boden Schadnagerkot vorgefunden. Im Trockenlager für Verpackungsmaterialien wurden Fraßspuren festgestellt. Im Trockenlager für Lebensmittel waren an Sackwaren befüllt mit Mehl und Hartweizengries Fraßspuren an der Verpackung sichtbar. In der Küche war in mehreren Unterbauschränken der Kücheneinrichtung, auf der Saladette, sowie im Bereich des Backofens Schadnagerkot sichtbar. Im Thekenbereich waren insbesondere am Boden zwischen den Thekeneinrichtungen und in den Unterbauschränken Schadnagerausscheidungen und Fraßspuren von Dämmmaterial sichtbar. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Intensivierung der professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.11.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
31.01.2024 |
Cafe Einstein |
Klarastr. 29 |
18.12.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie zwei verendete Mäuse in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde auf dem Fußboden sowie in den Nischen der Kücheneinrichtung Schadnagerkot festgestellt. Auch in den Schränken, in denen Küchenutensilien gelagert wurden, wurden Schadnagerkotspuren vorgefunden. Auf der Abstellfläche unter dem Fenster, auf der Geschirr aufbewahrt wurde, wurde Schadnagerkot festgestellt. Im Thekenbereich wurde eine verendete Maus unter der Siebträgermaschine vorgefunden. Zudem war auch in diesem Bereich Schadnagerkot auf sämtlichen Flächen, Regalen und auf dem Fußboden vorhanden. Auf dem Boden bei der Zwischentüre zur Küche wurde eine tote Maus in einer Schlagfalle vorgefunden. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
16.02.2024 |
Anna Wok |
Hornusstr. 15 |
10.01.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie angefressene Nudelwaren in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde Schadnagerkot in den Nischen der Kücheneinrichtung festgestellt. In den Schränken sowie in den Hängeschränken für Küchenutensilien war Schadnagerkot sichtbar. Zudem wurde hier eine angefressene Packung Nudeln festgestellt. In den Kellerräumen, in denen Einweggeschirr gelagert wurde, war auf sämtlichen Flächen, Regalen und auf dem Fußboden Schadnagerkot sichtbar. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 11.01.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
12.03.2024 |
Restaurant zur Nordkurve |
Hermann-Mitsch-Str. 38 |
24.01.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schad-nagerkot in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde im gesamten Bodenbereich sowie auf Tellern, die in einem Unterschrank gelagert waren, Schadnagerkot vorgefunden. Auf der Fensterbank direkt über der Saladette wurde Schadnagerkot festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurden in diesem Bereich bereits verzehrfertig portionierte Salate gelagert. Im Bereich der Theke wurde Schadnagerkot in Schränken und auf dem Boden vorgefunden. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.01.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
26.03.2024 |
Chicken Time |
Merzhauser Str. 3 |
14.02.2024 |
Bei der Kontrolle wurden zum wiederholten Male erhebliche Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Im Verkaufsbereich war die gesprungene Scheibe der Kühltheke notdürftig mit Klebeband geklebt. Unmittelbar darunter wurden verzehrfertige Lebensmittel (z.B. offene Saucen) zur Abgabe bereitgehalten. Die Unterbaukühlung wies erhebliche Altverschmutzungen u.a. durch vertrocknete Lebensmittelreste auf. Außerdem wurden darin Lebensmittel (z.B. Saucen, Thunfisch) gelagert, die durch eine nicht ausreichende Verpackung im Randbereich/Ausgussöffnung eingetrocknet waren. Von der verschmutzten Abzugshaube hingen schwarze Flusen herunter. Der Bereich um den Teigausroller sowie der Teigausroller selbst war stark altverschmutzt. Der Boden im Verkaufsbereich war insbesondere unter dem Mobiliar stark verschmutzt. Vereinzelt lagen Zigarettenstummel am Boden. In der Vorbereitungsküche war der Boden stark verschmutzt. Die Teigknetmaschine war durch angetrocknete Teigrückstände verunreinigt. Die Hähnchen wurden zum Auftauen in einer verschmutzten und nicht zur Lagerung von offenen Lebensmitteln geeigneten Styroporbox aufbewahrt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 16.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
26.03.2024 |
Milano |
Schusterstr. 7 |
15.02.2024 |
Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygiene- und Reinigungsmängel in sämtlichen Betriebsräumen festgestellt. In der Küche war der Spülbereich altverschmutzt; die Spülmaschine wies am Rand Verunreinigungen auf. Verschiedene Ausrüstungsgegenstände (Aufschnittmaschine, Gemüseschneider, Sahnebläser) wiesen Altverschmutzungen auf. Insbesondere der Dosenöffner war in ekelerregendem Grad verschmutzt. Die Abluftanlage über dem Herd war verfettet, das Fett drohte auf die Lebensmittel herabzutropfen. Der Bereich um den Teigkneter, sowie der Kneter selbst waren verunreinigt. Die sich über dem Arbeitstisch befindlichen Drehstromsteckdosen waren mit Altverschmutzungen behaftet. Verschiedene Schneidebretter wiesen Abnutzungserscheinungen und Verunreinigungen auf. Der Boden im Flur in dem Tomatenpulpe gelagert wurde, wies Altverunreinigungen auf. Zudem wurde in diesem Bereich ein Zigarettenstummel am Boden vorgefunden. Am Handwaschbecken der Personaltoilette fehlten Mittel zum hygienischen Händereinigen und -trocknen wie z.B. Einmalseife und Einmalhandtücher. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Speisen wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend gereinigt werden. Zudem wurde angeordnet, dass die nachteilig beeinflussten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 16.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Konstanz |
18.03.2024 |
Restaurant Sedir GmbH |
Hofhalde 11 |
27.02.2024 |
Umverpackungen von Gewürzen und Rohstoffen wie z.B. Linsen waren geöffnet, Fraßspuren und Mäusekot waren vorhanden. Der gesamte Betrieb wies einen hochgradigen Schadnagerbefall in den Betriebsräumen wie beispielsweise in der Küche und dem Lebensmittellager auf. Umverpackte Bedarfsgegenstände wie Kunststofftrinkbecher und Verpackungstüten waren mit Mäusekot behaftet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Befallene Rohstoffe und Lebensmittel wurden entsorgt. Verunreinigte Bedarfsgegenstände wurden entsorgt. Grundreinigung wurde durchgeführt. Verwaltungsrechtliche Anordnung, unter anderem zur Schädlingsbekämpfung ist erfolgt. |
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Ortenaukreis |
10.11.2023 |
Villa Schmidt |
Ludwig-Trick-Straße 12 |
12.10.2023 |
Mehrere Ausrüstungs- und Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verschmutzt bzw. altverschmutzt. Der Lebensmittelinjektor und der Fleischhammer waren insbesondere an den Lebensmittelkontaktflächen altverschmutzt. Die Fritteusen waren erheblich altverschmutzt. Die Frittierkörbe wie auch die Fettwannen waren mit angebackenen, verkrusteten Lebensmittrückständen behaftet. Die Aufschnittmaschine war insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen stark altverschmutzt. Die Verschmutzungen zeigten einen erheblichen Reinigungsstau auf. Auch die Kaffeemaschinen-Einheit war insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen wie z.B. den Auslassdüsen verschmutzt. Die Dosierspender, Pumpdosierer und Dressierbeutel für z.B. Schlagsahne, Ketchup, Fruchtsaucen und Mayo waren an den Lebensmittelkontaktflächen mit angetrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004, |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
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Ortenaukreis |
02.01.2024 |
Renchtalhütte |
Rohrenbach 8 |
24.10.2023 |
Die Dunstabzugshaube war teilweise mit starken Fettablagerungen behaftet. Dunkle Fetttropfen hatten sich bereits gebildet. Direkt unterhalb wurdenLebensmittel auf einer Grillplatte gebraten und verzehrfertige Lebensmittel wie z.B. Soßen und Dips offen aufbewahrt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 04.01.2024 waren alle Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
21.02.2024 |
Bäckerei Kayseri |
Siemensstraße 1 |
17.01.2024 |
In der gesamten Betriebsstätte wurden Schaben festgestellt. Insbesondere im Gärraum sowie im Bereich der Abpackung. An der Teigmaschine trat aufgrund eines Defektes am Knethaken Schmiermittel aus. Da sich Teig in der Rührschüssel befand, bestand die Gefahr, dass Schmutz und Schmiermittel in diesen gelangen. Der Teigportionierer war an den Transportbändern, am Fülltrichter und an weiteren Flächen mit direktem Lebensmittelkontakt stark altverschmutzt. Im Fülltrichter befand sich noch Teig. Schmutz und angetrocknete Altteigreste können so in die zu verarbeitenden Lebensmittel gelangen. Zudem stellen die Teigreste im Fülltrichter eine ideale Nahrungsquelle für die Schädlinge dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, |
Die Produktion wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung der Betriebsstätte angeordnet. Zudem wurde die Entsorgung der Lebensmittel angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 07.02.2024 waren die Mängel beseitigt und Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet. Die Produktion wurde wieder gestattet. |
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Ortenaukreis |
21.02.2024 |
Euro Pizza |
Hauptstraße 96 |
24.01.2024 |
Die gesamte Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Die gesamte Fensterfront war stark mit schwarzem Gebäudeschimmel befallen. Die an den Fenstern befindliche Folien sowie der Anstrich blätterte ab. In unmittelbarer Nähe hierzu wurden Lebensmittelverpackungen sowie offene Lebensmittel aufbewahrt. Zahlreiche Tiefkühlprodukte (unterschiedliche Fleischteilstücke, sowie Hackfleisch, auch Kräuter und geraspelte Karotten) wurden ohne Schutz vor Kontamination im Kühlschrank und der Tiefkühltruhe gelagert. Im Kühlschrank befanden sich offen gelagerte Karottenstifte, an denen sich Schimmel befand. Frischer Teig wurde mit einem "Gelben Sack" abgedeckt. Der Metallzahn des Dosenöffners, sowie der obere Bereich der Teigmaschine waren altverschmutzt. Bei beiden besteht ein direkter Lebensmittelkontakt. Ein hygienisches Reinigen der Hände war nicht möglich. Mittel zum Waschen und Trocknen der Hände waren nicht vorhanden. Das vorhandene Waschbecken samt Halterungen und Papieraufhängung waren sehr unsauber. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Produktion und Speisenabgabe wurde noch vor Ort untersagt. |
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Ortenaukreis |
29.02.2024 |
Gaziantep |
Hauptstraße 104 |
17.01.2024 |
Zum Befeuchten von Teig wurde eine Sprühflasche benutzt, in der sich zuvor Glasreiniger befand. Rückstände des Reinigungsmittels können so auf den Teig gelangen. |
§ 31 Abs. 1 LFGB |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Kontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
30.04.2024 |
Ristorante Golfclub "Zio Toni" |
Golfplatz 1 |
19.03.2024 |
Die Teigmaschine war erneut im Inneren und im unteren Bereich der Werkzeugaufnahme altverschmutzt. Mehrere Schneidebretter waren erneut verschmutzt und dunkel verfärbt. Der Dosenöffner war erneut im Außenbereich angebracht. Zudem war er insbesondere an der Schneide bzw. dem Dorn deutlich altverschmutzt. Durch die festgestellten Verschmutzungen waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Rottweil |
06.11.2023 |
Gaststätte Tennisheim Herrenzimmern |
Gottfried-von- Cramm-Weg 4 |
05.09.2023 |
In der Küche wurden mehrere Stapel Teller offen für die Speisenabgabe aufbewahrt. Sämtliche Teller waren ekelhaft verschmiert. Die Mikrowelle sowie die Kaffeepadmaschine (auch der Ausgussbereich) waren erheblich altverschmutzt. Im Thekenbereich wurden in einem offenen Regal Gläser für die Getränkeabgabe mit erheblichen Reinigungsdefiziten aufbewahrt. Die Gläser waren bereits trüb. Ein in dem Bereich liegendes Schneidebrett (es lag eine Zitrone darauf) wies deutliche Altverschmutzungen auf. Durch die Verschmutzungen beim Geschirr, bei dem Schneidebrett, bei der Kaffeepadmaschine und bei der Mikrowelle war mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination diverser Lebensmittel bzw. Speisen und Getränke auszugehen. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
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Rottweil |
18.12.2023 |
Landbäckerei Geiger |
Rottweiler Straße 40 |
08.11.2023 |
In der Verkaufstheke der Bäckerei wurden 1 Putenbrustbaguette, 1 Wikinger-Seele, 1 Tomaten-Mozzarella-Snack und 2 Chili-Krusties, jeweils garniert/belegt mit abgelaufenem (hinsichtlich Verbrauchsdatum) “Lollo Bianco kraus“, 1 Fladenbrot mit Pute, garniert/belegt mit abgelaufenem (hinsichtlich Verbrauchsdatum) „Buntem Salat“ sowie 1 Fladen-Frühling, garniert/belegt mit abgelaufenem (hinsichtlich Verbrauchsdatum) „Rucola geputzt/gewaschen“ für Verkaufszwecke bereitgehalten sowie zum Verkauf angeboten („Inverkehrbringen“). Die Snacks waren aufgrund der abgelaufenen Garnituren/Beläge nicht sicher und somit nicht verkehrsfähig. |
Artikel 24 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) Nr. 1169/2011 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2- 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die nicht sicheren Snacks wurden noch während der Kontrolle am 08.11.2023 der Verkaufstheke entnommen und entsorgt. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
08.11.2023 |
Metzgerei Gür |
Hauptstr. 28 |
09.10.2023 |
Verunreinigung von Gerätschaften mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt: |
Art 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle vor Produktionsbeginn am Folgetag, dem 10.10.2023 waren die Hygienemängel noch nicht vollständig beseitigt. Im Laufe der Kontrolle wurden die noch offenen Mängel behoben. Weitere Nachkontrollen sind terminiert. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
20.12.2023 |
Bäckerei Fischerkeller |
Friedrichstr. 18 |
28.11.2023 |
Im Rahmen einer Nachkontrolle wurden zum wiederholten Male nicht sichere Lebensmittel, welche für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, vorgefunden. Im Betrieb wurden zwei bereits geöffnete Packungen Räucherlachs mit dem Verbrauchsdatum 27.11.2023 sowie eine noch ungeöffnete Packung Räucherlachs mit dem Verbrauchsdatum 23.11.2023 zum Belegen von Party-Brezeln und zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten. |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
02.05.2024 |
Gasthaus zur Stadt Triberg |
Hauptstr. 31 |
10.04.2024 |
In der Kühltheke befanden sich mehrere Sorten Teigwaren, welche bereits angetrocknet waren und säuerlich muffig rochen. Ebenfalls in diesen Kühleinrichtungen befanden sich Scheiben von Schweinerücken, welche bereits schmierig waren und ebenfalls säuerlich muffig rochen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.04.2024 waren die beanstandeten Hygienemängel die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
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Tuttlingen |
10.11.2023 |
Pak Fleisch GmbH |
Möhringer Straße 27 |
23.10.2023 |
a) Im Kühlraum des Betriebes lagerten Sardinen in offenen Styroporboxen ohne Eis in braunroter Flüssigkeit, mit stark fauligem Geruch, sowie mehrere E2- Kisten mit offenem Fleisch, teilweise angetrocknet und unnatürlich dunkel bis schwarz verfärbt und ebenfalls stark fauligem Geruch. b) Im Fleischwolf hingen Fleischreste an der Lochscheibe; am Endstück der Schneckenwelle hingen offensichtlich ältere, verklebte Fleischreste. Die weißen Schneidbretter wiesen tiefe Rillen und Schnittspuren auf und waren mit Fleischsaft und Blut verunreinigt. Die benutzten Messer waren mit Fett und Blut grob verunreinigt. c) Das Handwaschbecken war mit Kartonagen zugestellt und es fehlten die Einmalhandtücher. Im Kühlraum wurde offenes, unverpacktes Fleisch und vier teilweise unverpackte Schlachtkörper von Lämmern gemeinsam mit anderem unverpacktem und sinnfällig verdorbenem Fleisch und Fisch, sowie mit Kartonagen vorrätig gehalten. In allen Betriebsräumen war der Geruch von fauligem Fleisch wahrnehmbar, im Kühlraum sehr intensiv. |
a) Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 c) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) |
Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. |
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Tuttlingen |
09.01.2024 |
Gasthaus Krone |
Kirchstraße 22 |
01.12.2023 |
a) Alle Arbeitsflächen, alle Behälter, alle Arbeitsgeräte und Schränke waren stark altverschmutzt und zum Teil mit Lebensmittelresten verklebt. Wie insbesondere der flächig altverschmutzte Küchen- und Kühlraumboden, inkl. der ganz offensichtlich seit langer Zeit ungereinigten Bodenabläufe. Auch waren die Oberflächen des Küchenmobiliars und der Gerätschaften stellenweise mit Lebensmittelresten verkrustet und mit massiven Fettablagerungen behaftet. Hier-von betroffen waren der gesamte Herd- und Spülbereich, inkl. der Spülmaschine, alle Regale und Kühlraumabstellflächen, Unterseiten von Tischen und Ablagen, sowie Thekenablagen und die Kaffeemaschine. b) Die Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen altverschmutzten Lebensmittelbehältnisse und Arbeitsgeräte aus Kunststoff und Metall. So wurden z.B. vorgefunden: Pfannen mit alteingebranntem Fett, verklebte Töpfe, mit alten eingetrockneten Lebensmittelresten behaftete Gemüsehobel, schmierige und klebrige Kunststoff- Salatbehälter, mit Fettrückständen verklebtes Küchensieb, altverschmutzte Arbeitsgeräte wie Zangen, Messer und Schneidebretter, schwarzverkrustete Fritteusen mit fettverklebten Körben sowie deren Griffen, schmierige Ablagerungen und massive Kalkrückstände im Wasserbehälter der Kaffeemaschine. |
a) Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet und eine Nachkontrolle angekündigt. Bei der Nachkontrolle am 05.12.2023 war die Grundhygiene ver-bessert. |
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Tuttlingen |
23.01.2024 |
Pflegeresidenz am Schönbach |
Hauptstraße 6 |
19.12.2023 |
a) Lagerung von offensichtlich verdorbenem Gemüse wie Blumenkohl, Feldsalat, Rosenkohl, Rucola, Champignons, Stangenlauch, Lollo Rosso. Sowie Lagerung von vorverpackten Lebensmitteln mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum wie Zwiebelmettwurst, Maisgrieß, pasteurisiertes Vollei, frischer Blätterteig, frischer Pizzateig, Leberwurst mit Kalbfleisch. b) Lagerung von vorverpackten tiefgekühltem „gemischtem Hackfleisch“ mit einem weit überschrittenen Verbrauchsdatum. c) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere waren Kunststoffeimer, Schüsseln und Edelstahleinsätze mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt und teilweise mit stehender Nässe behaftet. Die Schneideeinsätze der Gemüseschneidemaschine und der Gemüsehobel waren mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Porzellanteller und Schöpfwerkzeug, welche zur Speisenausgabe auf Transportwägen bereitgestellt wurden, waren verunreinigt. Des Weiteren waren Portionier- Teller mit Einteilung, die ineinander gestapelt in einem Schrank aufbewahrt wurden mit stehender Nässe behaftet. d) Das Handwaschbecken in der Küche war nicht benutzbar. Der Wasserhahn war lose und das Abwasser floss durch das defekte Rohrleitungssystem direkt auf den Boden. e) Das Handwaschbecken in der Spülküche war ebenfalls nicht benutzbar. Der Wasserhahn war so positioniert, dass während des Handwaschvorganges der komplette Bereich um |
a) Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 und Art. 24 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 c) Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 d), e) Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
a) Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel. Durchführung einer Grundreinigung der Betriebsräume und der Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände. b) Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 war das Hackfleisch unschädlich beseitigt worden. c) Durchführung einer Grundreinigung der Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände. d) Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 war der Mangel behoben e) Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 war laut Auskunft der Betreiberin die Behebung des Mangels beauftragt. Bei der weiteren Nachkontrolle am 23.01.2024 war der Mangel behoben. |
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Tuttlingen |
26.02.2024 |
Pizzeria Taverna Telesina |
Stuttgarter Straße 18 B |
16.01.2024 |
a) Lebensmittel wurden wiederholt ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume insbesondere die Küche nicht sauber und instandgehalten wurden. Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Befüllte Lebensmittelvorratsbehälter vom Vortag waren altverschmutzt. Griffe, die Dunstabzugshaube, Vorratsbehälter mit Paniermehl und der Herd waren stark altverschmutzt und zum Teil b) Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen wurden wiederholt nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die Aufschneide- Maschine, die Fritteuse, die Kaffeemühle und Lebensmittelbehältnisse aus Kunststoff und Metall. |
a) §3 Satz1 LMHV i. V. m §10 Nr.1 LMHV i. V. m §60 Abs.2 Nr.26 LFGB b) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/200 i. V. m § 2 Nr. 5 der lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V. m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a LFGB |
Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet. |
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Tuttlingen |
11.03.2024 |
Chinarestaurant Thai Wok |
Hauptbahnhof 1/1 |
25.01.2024 |
a) Es wurden wiederholt Lebensmittel ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume, insbesondere die Küche, die Theke und Lagerräume im Lebensmittelbetrieb nicht sauber und instandgehalten wurden. Somit waren Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Dunstabzugshaube war mit schwarz-gelb-braunem Fett zugesetzt, unter dem Kochtisch waren deutlich verharzte Fetttropfen b) Wiederholt wurden Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen befüllten Lebensmittelvorratsbehälter die durch Fettdunst verklebt und |
a) § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m §10 Nr. 1 LMHV i.V.m §60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung |
Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet. |
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Tuttlingen |
23.04.2024 |
Bäckerei Hartwig Weber GmbH |
Zinkenstraße 1 |
25.03.2024 |
a) Es wurde eine ungewaschene, angefaulte und mit Schimmelspuren behaftete Salatgurke zur Snackherstellung verwendet. In einer befüllten, fahrbaren Mehlschublade in der Backstube, direkt neben der Teigmaschine, befand sich ein toter unbestimmter Käfer. b) In folgenden Betriebsbereichen wurden tote Schädlinge, insbesondere Orientalische Schaben, festgestellt: U.a. im Bodenbereich der Backstube vor dem Kühlraum, im Personalumkleideraum, im direkt von der Backstube aus zugänglichen Durchgangsbereich zu der Heizungsanlage sowie auf den Treppenstufen zu den oberen Räumlichkeiten, welche auch vom Personal genutzt werden. c) Es wurden Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Bedarfsgegenstände), festgestellt. Insbesondere war der Eierschneider altverschmutz und die Beschichtung flächig abgelöst, viele Kunststoffkisten für Backzutaten und Mehle inkl. der zugehörigen Deckel waren außen und oben massiv altverschmutzt, die Ausrollwalze der Ausrollmaschine war massiv mit Grünspan behaftet und teilweise korrodiert, das Stoffband der Hörnchenmaschine war in den Außenbereichen von Schimmelsporen schwarz verfärbt. d) In der Backstube war der gesamte Bodenbereich, vor allem vor den beiden Backöfen, stark altverschmutzt. Zudem drang auf Druck des Bodenbleches vor dem Backofen dunkel verfärbtes Wasser aus. Im Konditoreibereich waren Fliesenschäden mit verteiltem Baumaterial (Putzbestandteile und Sand) sichtbar. Unter dem Tisch in der Snackabteilung war der Boden flächig verkrümelt. Unter dem Tisch bei der Aufschnittmaschine lagen zahlreiche bereits eingetrocknete Gewürzgurkenscheiben. Auf dem Boden unter und an der Brezelmaschine klebten große Teigklumpen. Im Spülbereich bei den Backöfen waren die Wandfliesen flächig gebrochen und es hatte sich Schwarzschimmel gebildet; in der Spülmaschine (Auffanggitter und Wasserreservoir) befanden sich größere Mengen von Lebensmittelresten. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 - 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 d) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
Dem Betrieb wurde das Behandeln, Herstellen und weitere Inverkehrbringen von Backwaren sofort untersagt. Des Weiteren wurde eine sofortige Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung im Betrieb angeordnet. |
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Waldshut |
09.11.2023 |
Tosun Market |
Badstraße 4 |
06.07.2023 |
Obst + Gemüse ohne Kennzeichnung Herkunftsland; unzureichende Kühlung v. Geflügelfleisch; gegenseitige nachteilige Beeinflussung: Nicht vollständig abgedecktes Hackfleisch im Kühlraum für Obst + Gemüse; frisches Lammfleisch an verunreinigten Rohrbahnhaken unter verschmutztem Ventilatoren-Schutzgitter; rohes unverpacktes Fleisch neben verpacktem Fleisch; Gefrierbrand auf unverpacktem gefrorenen Geflügelfleisch; Waschbecken unbenutzbar, weil verstellt; verschmutzte Gegenstände; Reinigungsgeräte im Lebensmittelbereich; direkte Außenverbindung des Lagers offenstehend - unbefugter Zutritt jederzeit möglich; Pflanzen wachsen durch offenes Lagerraumfenster herein; Spinnweben im gesamten Lagerraum |
Art. 4 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 11.07.2023 waren die Mängel behoben |
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Waldshut |
09.11.2023 |
Gasthaus Krone – Zyba GmbH |
Hauptstraße 72 |
19.07.2023 |
Küchengeräte, Gegenstände, Eiswürfelmaschine, Getränkeleitungen, Kühlmöbel teilw. extrem verunreinigt; beschädigte, nicht hygienisch abwaschbare Wandflächen; gegenseitige nachteilige Beeinflussung durch nicht sachgerecht gelagerte Lebensmittel; unzureichende Kühlung sowie abgelaufenes Verbrauchsdatum bei Puten- bzw. Geflügelfleisch. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1b VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 07.08.2023 waren alle Mängel behoben |
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Waldshut |
09.11.2023 |
Beckert-Bäckerei-Konditorei GmbH |
Hauptstraße 50 |
15.08.2023 |
Hygienemängel: Verschmutzungen an Glastür-Rahmen, Sahnemaschine, Dosenöffner, Ventilator-Abdeckung an Verdampfer (Kühlraum), Kühlraumdecke + -boden, Räumen im Keller f. d. Eis- u. Pralinenherstellung, Umkleideraum f. Mitarbeiter, Dichtungen + Innenraum des Bierkühlers, Vakuumierer i. d. Küche von innen. Motten + Schaben in der gesamten Produktion. Grünlicher Schleim im Wasserbehälter der Scherbeneismaschine. Bauliche Mängel: Insektengitter entweder nicht vorhanden od. beschädigt. Beschädigte Restmülleimer. Plastikwannen zur Lagerung von Teig beschädigt. Beschädigte Fenstergläser i. d. Backstube vor den Kühlräumen. Korrodierte Tür des Gärschranks, es blättert auch Lack ab. |
§ 3 Satz 1 LMHV, § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a LFGB i. V. m. § 10 Nummer 1 LMHV |
Bei der letzten Nachkontrolle am 28.08.2023 waren alle Mängel beseitigt |
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Waldshut |
09.11.2023 |
Chinarestaurant Venus |
Waldshuter Straße 26 |
29.08.2023 |
Die erhobenen Planproben "Schweinefleisch" und "Hähnchenfleisch" wurden lt. Gutachten des CVUA Freiburg jeweils als für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel eingestuft. Das Fleisch war sinnfällig verdorben. |
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 b VO 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Bst. a) LFGB, § 12 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 9 LFGB |
Gutachten datieren vom 12.09.2023 |
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Waldshut |
28.12.2023 |
Oishii Sushi & Grill |
Alte Basler Straße 2 |
05.09.2023 |
Bei der Kontrolle wurde faulig u. säuerlich riechender und feucht u. schmierig aussehender Lachs festgestellt, der in den Verkehr gebracht werden sollte. Ein Gutachten des CVUA Freiburg bestätigte, dass der Lachs verdorben u. für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel u. ungeeignet, somit kein sicheres Lebensmittel war. Auch das Enderzeugnis einer weiteren Verarbeitung oder sonst. Verwendung wäre ungeeignet für den Verkehr durch den Menschen. Beeinträchtigung durch mikrobiell verursachten Verderb u. nachhaltige Beeinflussung wg. des Gehalts an E. coli. |
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Mangelhafte Kenntnisse über die Behandlung von Lebensmitteln |
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Waldshut |
13.03.2024 |
Royem Döner GmbH |
Austraße 10 |
16.05.2023 |
Verwendung von knochensplitterhaltigem Ausgangsmaterial (Bader-/Separatorenfleisch) für Fleischzubereitungen; Kennzeichnung ohne Hinweis auf Separatorenfleischverwendung |
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 LMIDV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i. V. m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 |
Seit dem ersten Sperren des Ausgangsmaterials am 23.05.2023 wird dieses nicht mehr verwendet. |