Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Karlsruhe
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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14 |
30.04.2024 |
Edessa Kiosk |
Amalienstr. 14 |
19.03.2024 |
Zum wiederholten Male wurden in dem Betrieb Nikotin-Pouches ohne Tabak vorgefunden. Bei Nikotin-Pouches ohne Tabak handelt es sich um ein als gesundheitsschädlich eingestuftes Lebensmittel, dessen Inverkehrbringen verboten ist. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Pouches wurden sichergestellt und werden vernichtet. |
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13 |
19.03.2024 |
Chen Ji |
Scheffelstraße 2 |
08.02.2024 |
Im Keller, in dem Lebensmittel, zum Teil offen, gelagert wurden, wurde ein Rattenbefall festgestellt. Auf dem gesamten Boden lag der Kot der Schädlinge und es roch unangenehm. In einem der Kellerräume, in dem ebenfalls Lebensmittel gelagert wurden, stand ein Bett mit einer zurückgeschlagenen Bettdecke sowie weitere persönliche Gegenstände (Schuhe, Kleidung). In der Küche sowie im Hof wurden nicht ordnungsgemäß aufbewahre Lebensmittel vorgefunden. So wurde im Hof offen gelagerter Pak Choi vorgefunden. Des Weiteren wurden Lebensmittel (beispielsweise Eier, frische Sojasprossen und Chinakohl) in Behältnissen oder Kartons direkt auf dem Boden gelagert. Es wurde außerdem eine geöffnete Dose mit Gemüse vorgefunden. Selbst eingefrorene Lebensmittel waren in zum Teil nicht vollständig verschlossenen und für Lebensmittel ungeeigneten Beuteln verpackt und zeigten Gefrierbrand. In der Küche wurden zwei Fertigpackungen mit Schweinehackfleisch, dessen Verbrauchsdatum abgelaufen war (07.02.24), vorgefunden. Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen, insbesondere durch den Rattenkot, stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel. |
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002; § 3 LMHV |
Im Keller waren zum Kontrollzeitpunkt mehrere Schlagfallen aufgestellt. |
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12 |
20.03.2024 |
Gaststätte "Sangam - Indisches Restaurant" |
Kaiserallee 86 |
06.02.2024 |
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden erhebliche Hygienemängel, unter anderem massiv verunreinigte Lebensmittelbehälter und Bedarfsgegenstände wie z. B. Nudelholz, Pizzaschneider, Behältnisse mit Gewürzen, Messbecher, Messer und Hackbeil im Betrieb vorgefunden. Zudem wurden augenscheinlich verdorbene Lebensmittel wie z. B. Gemüse, Obst und Kräuter sowohl in der Küche als auch im Lager vorgefunden. In den Kühlschubladen wurde zubereitetes und frisches Fleisch in altverschmutzten Behältnissen aufbewahrt. Sowohl das Frischfleisch als auch das zubereitete Fleisch waren angegetrocknet. Dem Fleisch entströmte ein unangenehmer Geruch. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Die Verwendung verdorbener Lebensmittel birgt eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 7. Februar 2024 waren die Hygienemängel beseitigt und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde gestattet. |
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11 |
12.03.2024 |
Schahbaa - Syrische Spezialitäten |
Karlstr. 77 |
18.01.2024 |
Es wurden verschiedene Lebensmittel unsachgemäß gelagert (leere Konservendose in einer Konserve mit Mais; verschmutzte Plastikverpackung direkt auf offen gelagerten, eingelegten Peperoni; selbst eingefrorene Lebensmittel in offenen Schalen; Eier in Eierkartons; zwei offene Konserven mit Tomatenmark - in einer befand sich ein Deckel; Fleisch offen ohne Abdeckung; darüber befanden sich Kisten aus Holz und Karton mit ungeputztem Gemüse; Lebensmittel in Plastikverpackung auf dem Gemüse; welke Blätter eines Blumenkohl hingen durch das Einlegegitter über dem Fleisch und waren zum Teil schon in das marinierte Fleisch gefallen; offene Gewürzpackungen; nicht abgedeckte Behälter zum Beispiel mit Soße in den Kühleinrichtungen). Der Spühaufsatz einer Sahnesprühflasche wies einen schwarzen Sporenansatz auf. Ineinander gestapelte Schüsseln, die nicht vollständig sauber waren und Wasserrückstände aufwiesen sowie verschmutzte Bleche und Behälter auf einem Hängeregal wurden vorgefunden. |
Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.03.2024 beseitigt. |