Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Emmendingen
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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13 |
12.04.2024 |
Imbisswagen Boxenstopp |
Hauptstrasse / |
09.03.2024 |
1. Bei der Kontrolle wurde der Imbisswagen stark verschmutzt vorgefunden. Sämtliche Oberflächen der Geräte, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände und Küchenmöbel sowie der Bodenbelag waren aus einer Mischung aus fettigen schmierigen Ablagerungen, Dreck, Rost sowie stellenweise von Schimmelrasen überzogen. |
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b und 5 der VO (EG) 178/2002 iVm. Art. 4 Abs. 2 Anhang II VO (EG) 825/2004 |
Bei der Kontrolle wurde aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände eine Grundreinigung angeordnet. |
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12 |
19.02.2024 |
Bäckereifiliale Haberstroh |
Obere Ziel 2 |
10.01.2024 |
Am 10.01.2024 wurde eine Kontrolle in o.g. Betriebsstätte durchgeführt. Im Zuge dessen wurde eine Verdachtsprobe „Lyoner, aufgeschnitten“ erhoben. Die Probe wurde vom CVUA Freiburg als verdorben beurteilt. Der Verderb zeigte sich an stark milchsaurem und essig-säuerlichem Geruch mit fauligen Komponenten. |
Art. 14 Abs.1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Charge der Verdachtsprobe wurde am Tag der Probenahme aus dem Verkehr genommen. |
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11 |
27.12.2023 |
Pizzeria Adler |
Königschaffhauserweg 4 |
17.11.2023 |
Am 17.11.2023 wurde in der Betriebsstätte eine Routinekontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle wurden folgende Mängel festgestellt: |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Kap. V Nr. 1a) der VO (EG) 852/2004 |
Vorort wurden die Grundreinigung sowie die Beauftragung des Schädlingsbekämpfers angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 24.11.2023 waren die Mängel größtenteils beseitigt. |
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10 |
12.12.2023 |
Palio |
Marktplatz 1 |
15.11.2023 |
Am 02.11.2023 wurde eine Kontrolle in o.g. Betriebsstätte durchgeführt. Im Zuge dessen wurden drei Verdachtsproben erhoben, worunter die Probe „Frittierfett“ verdorben war. Der Verderb zeigte sich an gravierender nachteiliger oxidativer und thermischer Veränderung in Geruch und Geschmack, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Überarbeitung des Eigenkontrollkonzeptes wurde am 15.11.2023 angeordnet. |